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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 28.01.2015 – 7 B 20/14, 7 B 20/14 (7 C 2/15)

Revisionszulassung; Ausschlussgründe und Anwendungsbereich des IFG
Spruchkörper
7. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2015:280115B7B20.14.0
Normenkette
§ 5 IFG, § 6 IFG, § 7 Abs 2 S 1 IFG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.

Randnummer 2

Das Revisionsverfahren kann dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, sich zu den Voraussetzungen der Ausschlussgründe nach den §§ 5, 6 IFG und zum Anwendungsbereich des § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG zu verhalten.

Randnummer 3

Die Festsetzung des Streitwerts beruht für das Beschwerdeverfahren auf § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 52 Abs. 2 GKG, für das Revisionsverfahren auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 2, § 63 Abs. 1 GKG.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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