Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 01.06.2007 – 7 B 17.07
- Spruchkörper
- 7. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:010607B7B17.07.0
Tenor
Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 24. April 2007 wird zurückgewiesen.
Gründe
Die mit Schreiben des Klägers vom 19. Mai 2007 erhobene Gegenvorstellung ist unzulässig. Sie richtet sich gegen die mit Beschluss des Senats vom 24. April 2007 getroffene Entscheidung über die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2007.
Mit dem Beschluss des Senats ist das Beschwerdeverfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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