Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 30.05.2007 – 7 B 16.07
- Spruchkörper
- 7. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:300507B7B16.07.0
Tenor
Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 24. April 2007 wird zurückgewiesen.
Gründe
Die mit Schreiben des Klägers vom 19. Mai 2007 erhobene Gegenvorstellung ist unzulässig. Sie richtet sich gegen den Beschluss des Senats vom 24. April 2007, durch den die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. März 2007 verworfen wurde. Damit ist das Beschwerdeverfahren rechtskräftig abgeschlossen.
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