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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 30.04.2004 – 7 B 124.03

Spruchkörper
7. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2004:300404B7B124.03.0

Tenor

Auf Antrag des Prozessbevollmächtigten des verstorbenen Klägers wird die Aussetzung des Verfahrens angeordnet.

Gründe

Das Beschwerdeverfahren wird gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 246 Abs. 1 ZPO ausgesetzt, da der Prozessbevollmächtigte die Aussetzung des Verfahrens wegen des Todes des Klägers und Beschwerdeführers beantragt hat.

Zitierte Vorschriften

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