Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 07.02.2017 – 7 B 12/16, 7 B 12/16 (7 C 8/17)
Revisionszulassung; Begriff der beruflichen Tätigkeit
- Spruchkörper
- 7. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2017:070217B7B12.16.0
- Normenkette
- § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 2 Nr 4 USchadG
Gründe
Randnummer 1
Die zulässigen Beschwerden sind begründet. Die Revisionen sind gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann zur Klärung des Begriffs der beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Nr. 4 des Umweltschadensgesetzes beitragen.
Randnummer 2
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 GKG.
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 7 B 12/16, 7 B 12/16 (7 C 8/17) entschieden?“