Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 21.02.2006 – 7 B 11.06
- Spruchkörper
- 7. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:210206B7B11.06.0
Tenor
1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8. November 2005 wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 000 € festgesetzt.
Gründe
I / II / I / II
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