Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 16.03.2006 – 6 P 12.05
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:160306B6P12.05.0
- Normenkette
- §§ 2, 49 SBG
Leitsatz
Das Marinemusikkorps Ostsee ist eine militärische Dienststelle, in welcher die Soldaten Personalvertretungen wählen.
Tenor
1. Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Ober-verwaltungsgerichts - Fachsenat für Personalvertretungssachen/Bund - vom 11. April 2005 sowie der Beschluss der Fachkammer für Personalvertretungssachen - Bund - beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht vom 25. August 2004 werden aufgehoben.
2. Die Wahl zum Personalrat beim Marinestützpunktkommando Kiel vom 16. und 17. Juni 2004 wird in der Gruppe der Soldaten für ungültig erklärt.
Gründe
I / I
Zitierte Vorschriften
§ 2 SBG, § 49 SBG
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat BVerwG in 6 P 12.05 entschieden?“