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Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 – 6 C 9.05

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:231105U6C9.05.0

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 4. März 2005 wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Gründe

I

1. Sämtliche Unterhaltungsspielgeräte (folgt Auflistung der Geräte mit Hinterlegungsspeicher), an denen der Einsatz zurückgewonnen werden kann, sind unverzüglich zu entfernen.

2. Die Ausgabe von Vergünstigungen in der Form von "Bonusdollar" ist unverzüglich einzustellen.

3. ...

II / I / II

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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