Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 05.09.2005 – 6 C 4.05
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:050905B6C4.05.0
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 17. Februar 2005 wird verworfen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
Gründe
I / II / I / II
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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