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Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 – 6 C 2.05

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:231105U6C2.05.0
Normenkette
§ 81 b 2. Alt. StPO

Leitsatz

Die Zuständigkeit für polizeiliche Maßnahmen der Strafverfolgungsvorsorge nach § 81 b 2. Alt. StPO beurteilt sich nicht nach der Strafprozessordnung, sondern nach den Polizeigesetzen der Länder.

Tenor

1. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. Oktober 2004 wird aufgehoben.

2. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.

3. Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Gründe

I

das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. Oktober 2004 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

die Revision zurückzuweisen.

II / I / II

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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