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Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 – 6 C 19.04

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:231105U6C19.04.0
Normenkette
Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Einigungsvertrag

Leitsatz

Aus Art. 37 Abs. 1 Satz 2 des Einigungsvertrages ergibt sich kein Anspruch auf Umwandlung eines in der DDR verliehenen Diplomgrades in einen vergleichbaren Diplomgrad, der in den alten Bundesländern verliehen wird ("Umdiplomierung").

Tenor

1. Das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 2004 und das Urteil des Verwaltungsgerichts

2. Dresden vom 16. Januar 2002 werden aufgehoben.

3. Die Klage wird abgewiesen.

4. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Gründe

I / I

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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