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Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 – 6 C 16.05

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:151205U6C16.05.0

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. Dezember 2001 wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1 180 189,49 € nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 25. März 2002 zu zahlen. Der weitergehende Zinsanspruch wird abgewiesen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Gründe

I / II / I / II

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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