Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 21.09.2005 – 6 C 16.04
- Spruchkörper
- 6. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:210905U6C16.04.0
Leitsatz
1. Die verfassungsrechtlich gewährleistete Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) enthält kein Gebot, den Rundfunkbegriff in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Rundfunkstaatsvertrages ebenso auszulegen wie denjenigen in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.
2. Es verstößt nicht gegen Bundesverfassungsrecht, dass für das Bereithalten eines Gerätes zum Empfang von "Ladenfunk" keine Gebühr erhoben wird.
Tenor
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. September 2004 wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Gründe
I / I
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