Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Urteil vom 21.09.2005 – 6 C 16.04

Spruchkörper
6. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:210905U6C16.04.0

Leitsatz

1. Die verfassungsrechtlich gewährleistete Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) enthält kein Gebot, den Rundfunkbegriff in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Rundfunkstaatsvertrages ebenso auszulegen wie denjenigen in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.

2. Es verstößt nicht gegen Bundesverfassungsrecht, dass für das Bereithalten eines Gerätes zum Empfang von "Ladenfunk" keine Gebühr erhoben wird.

Tenor

1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. September 2004 wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Gründe

I / I

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 6 C 16.04 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten