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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 22.09.2003 – 5 PKH 4.03

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2003:220903B5PKH4.03.0

Tenor

1. Der Antrag der Kläger, den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Oktober 2001 über die Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe aufzuheben und den Klägern für das Berufungsverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird verworfen.

2. Den Klägern wird für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ... Freiburg, beigeordnet (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114, 119 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs.1 ZPO).

Gründe

Der Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren ablehnende Beschluss des Berufungsgerichts kann nicht mit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (§ 152 Abs. 1 VwGO).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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