Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 24.10.2007 – 5 PKH 29.07
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:241007B5PKH29.07.0
Tenor
Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird eingestellt.
Gründe
Randnummer 1
Der Kläger hat seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe mit Schriftsatz vom 14. Oktober 2007 zurückgenommen. Das Prozesskostenhilfeverfahren ist deshalb einzustellen.
Randnummer 2
Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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