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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 24.10.2007 – 5 PKH 29.07

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2007:241007B5PKH29.07.0

Tenor

Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird eingestellt.

Gründe

Randnummer 1

Der Kläger hat seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe mit Schriftsatz vom 14. Oktober 2007 zurückgenommen. Das Prozesskostenhilfeverfahren ist deshalb einzustellen.

Randnummer 2

Das Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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