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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 12.12.2024 – 5 PB 4/24, 5 PB 4/24 (5 P 5/24)

Revisionszulassung; Rechtsanwaltskosten des Personalrats
Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2024:121224B5PB4.24.0
Normenkette
§ 42 Abs 1 PersVG ST 2004, § 78 Abs 2 PersVG ST 2004, § 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 92 Abs 1 S 2 ArbGG

Tenor

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt - Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen - über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gegen seinen Beschluss vom 6. Februar 2024 wird aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird zugelassen.

Gründe

Randnummer 1

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 78 Abs. 2 PersVG LSA i. V. m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.

Randnummer 2

Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit geben, zur Frage der Einordnung von Rechtsanwaltskosten außerhalb eines gerichtlichen Beschlussverfahrens als notwendige Kosten der Tätigkeit des Personalrats im Sinne von § 42 Abs. 1 PersVG LSA Stellung zu nehmen.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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