Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 04.04.2016 – 5 PB 30/15, 5 PB 30/15 (5 P 2/16)
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2016:040416B5PB30.15.0
- Normenkette
- § 50 Abs 3 SGB 2, § 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 92 Abs 1 S 2 ArbGG
Gründe
Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.
Die Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob der Begriff der zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik im Sinne von § 50 Abs. 3 SGB II nicht nur entsprechende Software, sondern auch Hardware erfasst.
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