Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 08.01.2018 – 5 PB 1/17, 5 PB 1/17 (5 P 1/18)
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2018:080118B5PB1.17.0
- Normenkette
- § 72 Abs 2 Nr 1 ArbGG, § 92 Abs 1 S 2 ArbGG, § 80 Abs 1 Buchst b Nr 1 PersVG SL 1973
Gründe
Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 ist gemäß § 113 Abs. 2 SPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.
Die vorliegende Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, welche Wirkung der Entscheidung der Einigungsstelle über die personelle Maßnahme der Einstellung von Arbeitnehmern im Sinne des § 80 Abs. 1 Buchst. b Nr. 1 SPersVG zukommt, wenn der von einer solchen Entscheidung betroffene Arbeitnehmer in seiner Tätigkeit keine hoheitlichen Befugnisse ausübt.
Zitierte Vorschriften
§ 113 SPersVG SL, § 80 SPersVG SL
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 5 PB 1/17, 5 PB 1/17 (5 P 1/18) entschieden?“