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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 19.12.2007 – 5 C 34.06

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2007:191207B5C34.06.0

Tenor

1. Der Tenor des Urteils vom 26. Oktober 2007 wird nach § 118 VwGO geändert und die Kostenentscheidung wie folgt neu gefasst:

2. "Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens."

Gründe

Randnummer 1

Der Tenor des Urteils vom 26. Oktober 2007 enthält hinsichtlich der Kostenentscheidung eine offenbare Unrichtigkeit (§ 118 Abs. 1 VwGO; vgl. das Schreiben an die Beteiligten vom 15. November 2007). Dieser Fehler ist gemäß § 118 Abs. 2 Satz 1 VwGO im Beschlusswege zu berichtigen.

Zitierte Vorschriften

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