Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 19.12.2007 – 5 C 34.06
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:191207B5C34.06.0
Tenor
1. Der Tenor des Urteils vom 26. Oktober 2007 wird nach § 118 VwGO geändert und die Kostenentscheidung wie folgt neu gefasst:
2. "Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens."
Gründe
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat BVerwG in 5 C 34.06 entschieden?“