Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 – 5 C 28.03
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:201005U5C28.03.0
Leitsatz
Die Kostenerstattungspflicht nach § 107 BSHG setzt einen Hilfebedarf innerhalb eines Monats nach dem Umzug voraus, nicht auch, dass der neu zuständige Sozialhilfeträger davon binnen Monatsfrist Kenntnis hat.
Tenor
1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. März 2003 wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Gründe
I / I
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