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Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 – 5 C 23.04

Spruchkörper
5. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:201005U5C23.04.0
Normenkette
§§ 108, 147 BSHG

Leitsatz

Die Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Sozialhilfeträgers bei Übertritt aus dem Ausland nach § 108 BSHG lebt nicht wieder auf, wenn der Hilfeempfänger nach zwischenzeitlichem Umzug im Inland in den Bereich des für den Einreiseort zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe zurückkehrt und von ihm weiterhin Sozialhilfe erhält.

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2004 wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Gründe

I / II / I / II

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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