Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 – 5 C 16.04
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:241105U5C16.04.0
- Normenkette
- § 92 a Abs. 4 BSHG
Leitsatz
Der Anspruch auf Ersatz der Kosten zu Unrecht erbrachter Leistungen der Sozialhilfe gemäß § 92 a Abs. 4 Satz 1 BSHG erlischt in entsprechender Anwendung des Absatzes 3 Satz 1 der Bestimmung in drei Jahren vom Ablauf des Jahres an, in dem er aufgrund der Rücknahme der rechtswidrigen Sozialhilfebewilligung entstanden ist.
Tenor
1. Die Revision der Klägerin zu 2 gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. März 2004 wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin zu 2 trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Revisionsverfahrens.
Gründe
I / I
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