Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 22.07.2008 – 5 B 62.08
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2008:220708B5B62.08.0
Tenor
1. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8. April 2008 wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
Gründe
Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf den die Mutter der Klägerin betreffenden Beschluss vom 18. Juli 2008 in dem Verfahren BVerwG 5 B 61.08 , welcher dem Prozessbevollmächtigen der Klägerin zugeht.
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