Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 01.12.2011 – 5 B 43/11, 5 B 43/11 (5 C 23/11)

Aufnahmebescheid wegen besonderer Härte
Spruchkörper
5. Senat
Normenkette
§ 26 BVFG, § 27 Abs 2 BVFG

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde der Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob die Erteilung eines Aufnahmebescheids nach §§ 26, 27 Abs. 2 BVFG davon abhängig gemacht werden kann, dass der Aufnahmeantrag in einem hinreichenden zeitlichen Zusammenhang mit der Begründung des ständigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland gestellt wird.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 5 B 43/11, 5 B 43/11 (5 C 23/11) entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten