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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 28.11.2013 – 5 B 40/13, 5 B 40/13 (5 C 40/13)

Beihilfebeschränkung für im Basistarif privat versicherte Beamte; Revisionszulassung
Spruchkörper
5. Senat
Normenkette
§ 6 Abs 5 S 1 BBhV, § 75 Abs 3b S 1 SGB 5, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

Randnummer 2

Die Revision kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob die Regelung des § 6 Abs. 5 Satz 1 Bundesbeihilfeverordnung, wonach im sog. Basistarif Versicherten Beihilfe nur nach Maßgabe der in den Verträgen nach § 75 Abs. 3b Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten Gebührenregelungen zu gewähren ist, im Hinblick auf den Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes mangels hinreichender gesetzlicher Ermächtigung unwirksam ist.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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