Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 22.08.2003 – 5 B 35.03
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2003:220803B5B35.03.0
Tenor
Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 2003 wird zurückgewiesen.
Gründe
Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen den Senatsbeschluss vom 21. Mai 2003 ist zurückzuweisen. Das Vorbringen der Klägerin in ihren Schreiben vom 1. und 2. Juli 2003 rechtfertigt keine andere als die in den Gründen des Beschlusses dargelegte Beurteilung.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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