Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 10.11.2011 – 5 B 30/11, 5 B 30/11 (5 C 21/11)
Eingliederungshilfe; Übernahme der Aufwendungen durch Jugendhilfeträger bei Selbstbeschaffung
- Spruchkörper
- 5. Senat
- Normenkette
- § 36a Abs 3 SGB 8, § 35a SGB 8
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
Randnummer 2
Die Revision kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Übernahme von Aufwendungen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 36a Abs. 3, § 35a SGB VIII besteht.
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