Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 29.04.2002 – 5 B 30.02
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2002:290402B5B30.02.0
Tenor
Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. April 2002 wird zurückgewiesen.
Gründe
Die Gegenvorstellung des Klägers - als solche versteht der Senat das Schreiben des Klägers vom 21. April 2002, hier eingegangen am 24. April 2002, - gegen den Senatsbeschluss vom 8. April 2002 ist zurückzuweisen. Das Vorbringen des Klägers in diesem Schreiben rechtfertigt keine andere als die in den Gründen des Beschlusses dargelegte Beurteilung.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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