Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 09.12.2015 – 5 B 20/15, 5 B 20/15 (5 C 57/15)
Revisionszulassung; Typisierung in § 5 Abs. 6 WoGG; getrennt lebende Eltern
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2015:091215B5B20.15.0
- Normenkette
- § 5 Abs 6 WoGG, § 5 Abs 4 WoGG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Satz 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
Randnummer 2
Die Revision kann dem Senat Gelegenheit geben, die grundsätzliche Frage zu klären, ob die typisierende Anknüpfung in § 5 Abs. 6 Satz 1 WoGG an das Sorgerecht getrennt lebender Eltern mit grundrechtlichen Anforderungen aus Art. 3 und 6 GG zu vereinbaren ist.
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 5 B 20/15, 5 B 20/15 (5 C 57/15) entschieden?“