Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 02.08.2012 – 5 B 17/12, 5 B 17/12 (5 C 24/12)
Leistungsbestimmung bei rechtsfehlerhafter Inobhutnahme Minderjähriger
- Spruchkörper
- 5. Senat
- Normenkette
- § 50 Abs 1 S 1 SGB 10, § 42 SGB 8, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Gründe
Randnummer 1
Die Revision gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Januar 2012 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die Revision kann zur Klärung beitragen, wie die erbrachten Leistungen im Sinne des § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB X bei einer rechtsfehlerhaften Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII zu bestimmen sind.
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