Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 26.02.2004 – 5 B 16.04
- Spruchkörper
- 5. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2004:260204B5B16.04.0
Tenor
Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 2004 wird zurückgewiesen.
Gründe
Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Senatsbeschluss vom 9. Februar 2004 ist zurückzuweisen. Das Vorbringen des Klägers in seinem Schreiben vom 18. Februar 2004 rechtfertigt keine andere als die in den Gründen des Beschlusses dargelegte Beurteilung und erfordert auch keine ergänzende Begründung.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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