Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 01.07.2011 – 5 B 13/11, 5 B 13/11 (5 C 12/11)
Hilfe zur Erziehung; Pflegegeld
- Spruchkörper
- 5. Senat
- Normenkette
- § 27 Abs 2a SGB 8, § 33 S 1 SGB 8, § 39 SGB 8
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde der Kläger ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
Randnummer 2
Die Revision kann dem Senat Gelegenheit geben, zu den Voraussetzungen der Verwandtenpflege und der Gewährung von Pflegegeld nach den § 27 Abs. 2a, § 33 Satz 1, § 39 SGB VIII Stellung zu nehmen.
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