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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 09.02.2011 – 5 B 1/11, 5 B 1/11 (5 C 2/11)

Ausschluss von Ausgleichsleistungen; erhebliches Vorschubleisten für das nationalsozialistische System
Spruchkörper
5. Senat
Normenkette
§ 1 Abs 4 AusglLeistG

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

Randnummer 2

Die Revision kann dem Senat Gelegenheit zur weiteren Klärung der Auslegung des § 1 Abs. 4 AusglLeistG geben.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 1 AusglLeistG

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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