Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 09.02.2011 – 5 B 1/11, 5 B 1/11 (5 C 2/11)
Ausschluss von Ausgleichsleistungen; erhebliches Vorschubleisten für das nationalsozialistische System
- Spruchkörper
- 5. Senat
- Normenkette
- § 1 Abs 4 AusglLeistG
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
Randnummer 2
Die Revision kann dem Senat Gelegenheit zur weiteren Klärung der Auslegung des § 1 Abs. 4 AusglLeistG geben.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 1 AusglLeistG
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