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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 03.03.2016 – 4 BN 40/15, 4 BN 40/15 (4 CN 3/16)

Revisionszulassung; Vereinbarkeit des Rügeausschlusses nach §§ 3 Abs. 2 Satz 2, 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB mit Unionsrecht
Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2016:030316B4BN40.15.0
Normenkette
§ 3 Abs 2 S 2 Halbs 1 BauGB, § 215 Abs 1 Nr 1 BauGB

Gründe

Randnummer 1

Die nach § 132 Abs. 1, § 133 Abs. 1 VwGO zulässige Beschwerde ist begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich zur Klärung der Frage beitragen, ob die Unbeachtlichkeit eines Verstoßes gegen die Anforderungen des § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB nach Ablauf der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB mit den Anforderungen des Unionsrechts in Einklang steht.

Randnummer 2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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