Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 13.11.2018 – 4 BN 33/18, 4 BN 33/18 (4 CN 7/18)
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2018:131118B4BN33.18.0
- Normenkette
- § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 3 Abs 2 S 2 Halbs 1 BauGB
Gründe
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen. Die Revision wird dem Senat voraussichtlich Gelegenheit geben, die Anforderungen weiter zu klären, die § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB an die Angaben dazu stellt, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 - BVerwGE 147, 206 Rn. 13 ff.).
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
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