Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 23.11.2006 – 4 BN 1.06
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:231106B4BN1.06.0
Tenor
1. Der Beschluss vom 23. Oktober 2006 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 118 Abs. 1 VwGO dahingehend berichtigt, dass der erste Satz des Tenors lautet:
2. Auf die Beschwerde des Antragstellers zu 4 wird das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Oktober 2005 aufgehoben.
3. Ferner werden im zweiten Satz der Gründe die Worte „Der Beschluss“ durch die Worte „Das Urteil“ ersetzt.
Gründe
Der Beschluss des Senats vom 23. Oktober 2006 bezeichnet die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Oktober 2005 versehentlich als Beschluss, tatsächlich handelte es sich jedoch um ein Urteil.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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