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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 15.10.2015 – 4 B 33/15, 4 B 33/15 (4 C 5/15)

Revisionszulassung; Ersetzung des Einvernehmens der Gemeinde; maßgeblicher Zeitpunkt bei Änderung der Rechtslage während des Klageverfahrens
Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2015:151015B4B33.15.0
Normenkette
§ 14 Abs 2 S 2 BauGB, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde ist begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, weil das Revisionsverfahren zur Klärung der Frage beitragen kann, auf welchen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblich abzustellen ist, wenn sich eine Gemeinde gegen die unter Ersetzung des nach § 14 Abs. 2 Satz 2 BauGB erforderlichen, aber verweigerten Einvernehmens erfolgte Erteilung eines Bauvorbescheids wendet und sich im Verlaufe des Klageverfahrens die Rechtslage ändert.

Randnummer 2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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