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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 01.02.2007 – 4 B 24.06

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2007:010207B4B24.06.0

Tenor

1. Das Verfahren der Kläger zu 2 und zu 5 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 B 4.07 fortgeführt.

2. Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.

Gründe

Randnummer 1

Die Abtrennung des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist geboten, nachdem die Kläger zu 2 und zu 5 die Klage zurückgenommen haben.

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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