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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 24.01.2007 – 4 B 24.06

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2007:240107B4B24.06.0

Tenor

1. Das Verfahren der Klägerinnen zu 7, 8 und 9 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 B 3.07 fortgeführt.

2. Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.

Gründe

Randnummer 1

Die Abtrennung des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist geboten, nachdem die Klägerinnen zu 7 bis 9 die Klage zurückgenommen haben (§ 93 VwGO).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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