Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 24.01.2007 – 4 B 24.06
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:240107B4B24.06.0
Tenor
1. Das Verfahren der Klägerinnen zu 7, 8 und 9 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 B 3.07 fortgeführt.
2. Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe
Randnummer 1
Die Abtrennung des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist geboten, nachdem die Klägerinnen zu 7 bis 9 die Klage zurückgenommen haben (§ 93 VwGO).
Zitierte Vorschriften
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