Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 19.02.2007 – 4 A 6.05
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:190207B4A6.05.0
Tenor
1. Das Verfahren der Kläger zu 11 und zu 12 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 2.07 fortgeführt.
2. Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe
Randnummer 1
Die Abtrennung des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist geboten, nachdem die Kläger zu 11 und zu 12 die Klage zurückgenommen haben.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerwG in 4 A 6.05 entschieden?“