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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 15.01.2007 – 4 A 6.05

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2007:150107B4A6.05.0

Tenor

1. Das Verfahren der Kläger zu 5 und 6 wird abgetrennt und erhält das Aktenzeichen BVerwG 4 A 1.07 .

2. Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.

Gründe

Randnummer 1

Die Kläger zu 5 und 6 haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 4. Januar 2007 zurückgenommen. Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des Verfahrens insoweit ist deshalb geboten.

Zitierte Vorschriften

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