Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 15.01.2007 – 4 A 6.05
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:150107B4A6.05.0
Tenor
1. Das Verfahren der Kläger zu 5 und 6 wird abgetrennt und erhält das Aktenzeichen BVerwG 4 A 1.07 .
2. Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe
Randnummer 1
Die Kläger zu 5 und 6 haben ihre Klage mit Schriftsatz vom 4. Januar 2007 zurückgenommen. Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des Verfahrens insoweit ist deshalb geboten.
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