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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 09.02.2005 – 4 A 1075.04

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:090205B4A1075.04.0

Tenor

1. Das Verfahren des Klägers zu 25 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 4 A 1003.05 fortgeführt.

2. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.

Gründe

Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist wegen der Rücknahme seiner Klage geboten.

Zitierte Vorschriften

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