Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 09.11.2005 – 4 A 1040.04
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:091105B4A1040.04.0
Tenor
1. Die Verfahren der Kläger zu 8, 10 und 12 werden abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1014.05 fortgeführt.
2. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe
Randnummer 1
Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) der in der Beschlussformel aufgeführten Verfahren ist hinsichtlich der Kläger zu 8, 10 und 12 wegen der Rücknahme ihrer Klagen geboten.
Zitierte Vorschriften
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