Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 07.09.2005 – 4 A 1040.04
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:070905B4A1040.04.0
Tenor
1. Die Verfahren der Kläger zu 9 und 11 werden abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1012.05 fortgeführt.
2. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe
Randnummer 1
Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) der in der Beschlussformel aufgeführten Verfahren ist wegen der als Rücknahme der Klagen zu verstehenden Erklärung im Schriftsatz vom 9. August 2005 geboten.
Zitierte Vorschriften
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