Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 12.12.2006 – 4 A 1023.06
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:121206B4A1023.06.0
Tenor
1. Das Verfahren der Kläger zu 1919 und 1920 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1070.06 fortgeführt.
2. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe
Randnummer 1
Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist aufgrund der im Schriftsatz vom 27. November 2006 formulierten Anträge und der teilweisen Klagerücknahme geboten.
Zitierte Vorschriften
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