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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 18.01.2005 – 4 A 1015.04

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:180105B4A1015.04.0

Tenor

Das Verfahren des Klägers zu 1222 wird abgetrennt und mit dem Verfahren BVerwG 4 A 1073.04 verbunden.

Gründe

Die Trennung und Verbindung (§ 93 VwGO) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist geboten, weil der Kläger zu 1222 unmittelbar enteignend betroffen ist und somit zur Gruppe der von den Beteiligten ausgewählten "Musterkläger" gehört, für welche das Verfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1073.04 betrieben wird.

Zitierte Vorschriften

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