Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 22.02.2005 – 4 A 1014.04

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:220205B4A1014.04.0

Tenor

1. Das Verfahren der Kläger 594 und 595 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1004.05 fortgeführt.

2. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.

Gründe

Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahren ist wegen der Rücknahme ihrer Klage geboten.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 4 A 1014.04 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten