Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 20.12.2005 – 4 A 1011.05

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:201205B4A1011.05.0

Tenor

1. Die Verfahren der Kläger zu 324 und 1023 werden abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1017.05 fortgeführt.

2. Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.

Gründe

Randnummer 1

Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) der in der Beschlussformel aufgeführten Verfahren ist hinsichtlich der Kläger zu 324 und 1023 wegen der Rücknahme ihrer Klagen geboten.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 4 A 1011.05 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten