Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 30.08.2007 – 4 A 1010.07
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:300807B4A1010.07.0
Tenor
Das Verfahren der Klägerin wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1013.07 fortgeführt.
Gründe
Das Verfahren der Frau Rosemarie Hildebrandt ist wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird (§ 173 Satz 1 VwGO, § 240 Satz 1 ZPO). Aus diesem Grund ist die Abtrennung des Verfahrens gemäß § 93 Satz 1 VwGO und die Fortführung unter einem gesonderten Aktenzeichen geboten.
Zitierte Vorschriften
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