Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 05.06.2007 – 4 A 1010.07
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2007:050607B4A1010.07.0
Tenor
1. Das Verfahren des Klägers zu 242 wird abgetrennt und mit dem Verfahren BVerwG 4 A 1006.07 verbunden.
2. Das Verfahren der übrigen Kläger wird unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe
Randnummer 1
Die Trennung und Verbindung (§ 93 VwGO) des Verfahrens des Klägers zu 242 ist geboten, weil dieser mit Schriftsatz vom 9. Mai 2007 einen Antrag im gleichen Umfang wie die Kläger im Verfahren BVerwG 4 A 1006.07 gestellt hat.
Zitierte Vorschriften
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